DaSCon AG, Würselen (Merzbrück 210, 52146 Würselen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (HRB 14426) am 05.10.2007 wirksam geworden.
DaSCon AG, Würselen (Merzbrück 210, 52146 Würselen). Die Hauptversammlung vom 10.08.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 64,00 EUR auf 65.600,00 EUR und mit ihr die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 65.600,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 64 neuen Namensaktien im Nennbetrag von je 1,00 Euro.
DaSCon AG, Würselen (Merzbrück 210, 52146 Würselen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.08.2007 im Wege des Formwechsels in die DaScon GmbH mit Sitz in Würselen (AG Aachen AR 109/06) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.