PR 1025: Dabelstein & Passehl Rechtsanwälte PartGmbB, Hamburg (Große Elbstraße 36, 22767 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (vormals: ARNECKE SIBETH Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbH) von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PR 1025: Dabelstein & Passehl Rechtsanwälte PartGmbB, Hamburg (Große Elbstraße 36, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ARNECKE SIBETH Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main PR 2404) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR 1025: Dabelstein & Passehl Rechtsanwälte PartGmbB, Hamburg (Große Elbstraße 36, 22767 Hamburg). Partner: Dr. Backhaus, Jan, Rechtsanwalt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
PR 1025: Dabelstein & Passehl Rechtsanwälte PartGmbB, Hamburg (Große Elbstraße 36, 22767 Hamburg). Partnerschaft. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 26789 Leer. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs einschließlich der Durchführung aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Backhaus, Jan, Rechtsanwalt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Brüggemann, Thomas, Rechtsanwalt, Emden, * ‒.‒.‒‒; Dr. Dreyer, Jan, Rechtsanwalt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Eichhorn, Jan, Rechtsanwalt, Leer, * ‒.‒.‒‒; Dr. Hartenstein, Olaf, Rechtsanwalt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Mallach, Esther, Rechtsanwältin, Hitzacker, * ‒.‒.‒‒; Dr. Peltzer, Oliver, Rechtsanwalt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Remiorz, Marco Günther, Rechtsanwalt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Prof. Dr. Schwampe, Dieter, Rechtsanwalt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.