Dachdeckerbedarf von den Hoff GmbH, Aachen (Grüner Weg 83, 52070 Aachen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform, der H. von den Hoff KG (AG Aachen HRA 6715) am 10.10.2006 wirksam geworden.
Dachdeckerbedarf von den Hoff GmbH, Aachen (Grüner Weg 83, 52070 Aachen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2006 im Wege des Formwechsels in die H. von den Hoff KG mit Sitz in Aachen umgewandelt worden. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.