HRB 200144:Dachdeckermeister Maik Becker GmbH, Steinhorst, Lönsweg 5, 29367 Steinhorst.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden K. & M. Becker GmbH, Salzwedel-Ritze, am 23.07.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 200144:Dachdeckermeister Maik Becker GmbH, Steinhorst, Lönsweg 5, 29367 Steinhorst.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.05.2015 mit der K. & M. Becker GmbH mit Sitz in Salzwedel-Ritze (Amtsgericht Stendal HRB 1318) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.