Dahlbusch Grundbesitz GmbH, Gelsenkirchen (Haydnstraße 19, 45884 Gelsenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dahlbusch Aktiengesellschaft (AG Gelsenkirchen HRB 173) am 24.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dahlbusch Grundbesitz GmbH, Gelsenkirchen (Haydnstraße 19, 45884 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.06.2007 mit der Dahlbusch AG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 173) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.