Dahmen Textilmaschinen GmbH, Mönchengladbach, Trompeter Allee 192 - 194, 41189 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt V Ziffer 1 Sätze 2 und 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Dahmen Textilmaschinen GmbH, Mönchengladbach, Trompeter Allee 192 - 194, 41189 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Ringhut, Peter, Kaufmann, Mönchengladbach. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ringhut, Eric, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dahmen Textilmaschinen GmbH, Mönchengladbach (Trompeter Allee 234, 41189 Mönchengladbach). Die Ausgliederung der Fa. Peter Ringhut e.K. auf die Gesellschaft ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.02.2006 wirksam geworden.
Dahmen Textilmaschinen GmbH, Mönchengladbach (Trompeter Allee 234, 41189 Mönchengladbach). 52.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung hat am 16.02.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00 DEM) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 im Wege der Sacheinlage um EUR 870,81 EUR auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in Abschnitt II (Stammkapital) und in Abschnitt VI Absatz 3 Satz 3 (Stimmrecht) zu ändern. Zum Zwecke der Erbringung der Sacheinlage hat der Gesellschafter Peter Ringhut nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.02.2006 einen Teil seinesVermögens, nämlich das von ihm gehaltene einzelkaufmännische Unternehmen unter der Firma Peter Ringhut e.K. mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 3531) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Gesellschaft übertragen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt Amtsgericht Mönchengladbach HR A 3531. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.