HRB 991 SB: Daniela Reineke GmbH, Aumühle, Große Str. 41, 21521 Aumühle. Prokura: 1. Laskowski, Frank, * ‒.‒.‒‒, Dassendorf; Einzelprokura
HRB 991 SB: Daniela Reineke GmbH, Aumühle, Große Str. 41, 21521 Aumühle. Geschäftsanschrift: Große Str. 41, 21521 Aumühle; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag ergänzt um § 8 (Veto-Recht).
B.W. Reineke GmbH, Aumühle(Große Str. 41, 21521 Aumühle). Gegenstand: Der An- und Verkauf von Grundstücken sowie den darauf befindlichen Gebäuden und Wohnungen, ferner das Errichten von Wohn- und Geschäftsgebäuden für eigene und fremde Rechnung. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Rohstoffen und Waren aller Art sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 ist der Gesellschaftsvertrag in §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) geändert worden. Der neue Firmenname lautet nunmehr: Daniela Reineke GmbH.
B.W. Reineke GmbH, Aumühle(Große Str. 41, 21521 Aumühle). Kapital: 50.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 ist zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung das Stammkapital um 24.400 Euro auf 50.000 Euro erhöht und entsprechend § 3 des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Daniela Reineke e.K in Aumühle (AG Lübeck, HRA 842 SB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
B.W. Reineke GmbH, Aumühle(Große Str. 41, 21521 Aumühle). Kapital: 25.600,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 35,41 Euro auf 25.600 Euro erhöht worden; § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist entsprechend geändert worden..
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