Danner Fürmann Reil Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bad Aibling, Grassingerstr. 8, 83043 Bad Aibling. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marienplatz 8, 83043 Bad Aibling.
Danner Fürmann Reil Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bad Aibling, Grassingerstr. 8, 83043 Bad Aibling.Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR.
Danner - Weitzbauer - Fürmann - Reil Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bad Aibling (Grassingerstr. 8, 83043 Bad Aibling). Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital, Neufassung) und die Streichung von § 20 (Bekanntmachung) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 26.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der neu gegründeten Gesellschaft vom 26.08.2005 Teile des Vermögens(Teilbetrieb Bruckmühl) auf die neugegründete Wilfried Weitzbauer Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Bruckmühl (Amtsgericht Traunstein HRB 16595) übertragen. Neue Firma: Danner Fürmann Reil Steuerberatungsgesellschaft mbH. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weitzbauer, Wilfried, Bruckmühl, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Danner, Hans-Jürgen, Tuntenhausen, * ‒.‒.‒‒; Fürmann, Johann, Aßling, * ‒.‒.‒‒; Reil, Alexander, Hohenthann, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.