HRB 20999: Darßer Bildungszentrum gemeinnützige GmbH, Prerow, Strandstraße 8, 18375 Prerow. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ullrich, Cornelia, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20999: Darßer Bildungszentrum gemeinnützige GmbH, Prerow, Strandstraße 8, 18375 Prerow. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2019. Geschäftsanschrift: Strandstraße 8, 18375 Prerow. Gegenstand: betreibt Einrichtungen für Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und betätigt sich in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Die Gesellschaft trägt zur Koordinierung professioneller und ehrenamtlicher Aktivitäten auf kulturellem, sportlichem, umweltpolitischem und wirtschaftlichem Gebiet und der Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Vereinen, Verbänden und Institutionen bei. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreibung von Schulen in freier Trägerschaft als staatlich anerkannte Ersatzschulen sowie von Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Form eines gemeinsamen Bildungszentrums. Stammkapital: 25.025,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lorch, Rüdiger, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Darßer Bildungszentrum e.V., Prerow (Amtsgericht Stralsund VR 3396) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 29.04.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.