HRB 25325: Dark Fashion Shop GmbH, Leipzig, Buchenweg 44c, 04827 Machern. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 25325:Dark Fashion Shop GmbH, Leipzig, Buchenweg 44c, 04827 Machern.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG: Die Gesellschaft wird durch Liquidatoren vertreten, Liquidator: Mailach, Anke, Machern, * ‒.‒.‒‒.
Dark Fashion Shop GmbH, Leipzig, Martinshöhe 9c, 04158 Leipzig. Geschäftsanschrift: Buchenweg 44c, 04827 Machern.
Dark Fashion Shop GmbH, Leipzig, Martinshöhe 9c, 04158 Leipzig.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mailach, Frank, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Mailach, Anke, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Dark Fashion Shop GmbH, Leipzig, Martinshöhe 9c, 04158 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2009. Geschäftsanschrift: Martinshöhe 9c, 04158 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Bekleidung, Schuhen, Schmuck, Accessoires und Erotikartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mailach, Frank, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Anke Mailach, Leipzig, als Inhaberin des unter der Firma "Dark Fashion Shop e.Kfr." mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 15768) betriebenen Unternehmens. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.