2 |
c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
Förderung der Allgemeinheit
durch
a) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs.
2 Nr. 4 der Abgabenordnung;
b) die Förderung der Kunst und
Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 5 der Abgabenordnung;
c) die Förderung der Erziehungs-,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der
Abgabenordnung;
d) die Förderung des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzge-
setzes und der Naturschutzgesetze
der Länder und des Umweltschut-
zes einschließlich des Klimaschut-
zes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
8 der Abgabenordnung;
e) die Förderung der Hilfe für po-
litisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Ver-
triebene, Aussiedler, Spätaussied-
ler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädigte und
Kriegsgefangene sowie Opfer von
Straftaten im Sinne von § 52 Abs.
2 Nr. 10 der Abgabenordnung;
f) die Förderung des Feuer-, Ar-
beits-, Katastrophen- und Zivil-
schutzes sowie der Unfallverhü-
tung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
12 der Abgabenordnung oder der
Rettung aus Lebensgefahren im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 11 der
Abgabenordnung;
g) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 der
Abgabenordnung;
h) die Förderung des Tierschut-
zes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
14 der Abgabenordnung, insbe-
sondere auch des Schutzes von
Zoo- und Schaustellertieren und
der Auswilderung von Tieren;
i) die Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgaben-
ordnung;
j) die Förderung des Sports im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der
Abgabenordnung;
k) die Förderung mildtätiger Zwe-
cke im Sinne von § 53 der Ab-
gabenordnung, insbesondere im
Hospizbereich.
Die Zwecke müssen nicht alle
gleichzeitig und nicht alle in glei-
chem Maße verfolgt werden.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf
Gewährung einer Förderleistung
aus der Gesellschaft besteht auf-
grund dieser Satzung nicht.
2.
Die gemeinnützigen Zwecke wer-
den verwirklicht
a) entweder durch Beschaffung
und Bereitstellung von Mitteln
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AO an an-
dere steuerbegünstigte Körper-
schaften bzw. Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Die Beschaf-
fung und Bereitstellung der Mit-
tel kann dadurch erfolgen, dass
Erträge aus der eigenen Vermö-
gensverwaltung an andere steuer-
begünstigte Körperschaften ver-
geben werden. Die Vergabe er-
folgt durch den Geschäftsführer
der Gesellschaft.
b) und/oder durch Durchführung
eigener Projekte, insbesondere in
Form der Durchführung von Ver-
anstaltungen im Rahmen der unter
§ 2 Ziffer 1.
genannten Gesellschaftszwecke, z.
B. in Schulen zur Drogenpräven-
tion oder zur Leseförderung oder
der Organisation von Sachspen-
den z. B. für
Sportvereine, Schulen, Hochschu-
len oder Kindergärten. Die Auf-
zählung der zulässigen Projekte ist
nicht abschließend.
Die zur Erfüllung des Gesell-
schaftszwecks verwendeten Mittel
sollen vorrangig aus Erträgen aus
der eigenen Vermögensverwal-
tung der Gesellschaft stammen.
Es ist geplant, das Vermögen der
derzeit bestehenden unselbständi-
gen Förderstiftung "Stiftung Das
Gisela-Werk" mit Sitz in Watten-
bek auf die hiesige Gesellschaft
als eigenes Anlagevermögen zu
übertragen und die "Stiftung Das
Gisela-Werk" zur Verringerung
des Verwaltungsaufwands und der
jJährlichen Verwaltungskosten
aufzulösen. Erst nachrangig sollen
etwaige Projekte nach § 2 Abs. 2
b) oder Fördermaßnahmen nach
§ 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagever-
mögen finanziert werden.
3.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
im Rahmen der gesetzlichen Vor-
schriften und der Bestimmungen
dieses Gesellschaftsvertrages alle
Geschäfte und Rechtshandlungen
vorzunehmen, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks dienlich
sind oder die den Zweck zu för-
dern geeignet erscheinen. |
|
|
|
|
a)
05.09.2024
Jacobsen |
1 |
a)
Das Gisela-Werk gUG (haftungs-
beschränkt)
b)
Sitz/Niederlassung:
Wattenbek
Geschäftsanschrift:
Lüttenkamp 4, 24582 Wattenbek
c)
Förderung der Allgemeinheit
durch
a) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs.
2 Nr. 4 der Abgabenordnung;
b) die Förderung der Kunst und
Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 5 der Abgabenordnung;
c) die Förderung der Erziehungs-,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der
Abgabenordnung;
d) die Förderung des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzge-
setzes und der Naturschutzgesetze
der Länder und des Umweltschut-
zes einschließlich des Klimaschut-
zes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
8 der Abgabenordnung;
e) die Förderung der Hilfe für po-
litisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Ver-
triebene, Aussiedler, Spätaussied-
ler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädigte und
Kriegsgefangene sowie Opfer von
Straftaten im Sinne von § 52 Abs.
2 Nr. 10 der Abgabenordnung;
f) die Förderung des Feuer-, Ar-
beits-, Katastrophen- und Zivil-
schutzes sowie der Unfallverhü-
tung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
12 der Abgabenordnung oder der
Rettung aus Lebensgefahren im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 11 der
Abgabenordnung;
g) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 der
Abgabenordnung;
h) die Förderung des Tierschut-
zes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
14 der Abgabenordnung, insbe-
sondere auch des Schutzes von
Zoo- und Schaustellertieren und
der Auswilderung von Tieren;
i) die Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgaben-
ordnung;
j) die Förderung des Sports im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der
Abgabenordnung;
k) die Förderung mildtätiger Zwe-
cke im Sinne von § 53 der Ab-
gabenordnung, insbesondere im
Hospizbereich.
Die Zwecke müssen nicht alle
gleichzeitig und nicht alle in glei-
chem Maße verfolgt werden.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf
Gewährung einer Förderleistung
aus der Gesellschaft besteht auf-
grund dieser Satzung nicht.
2.
Die gemeinnützigen Zwecke wer-
den verwirklicht
a) entweder durch Beschaffung
und Bereitstellung von Mitteln
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AO an an-
dere steuerbegünstigte Körper-
schaften bzw. Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Die Beschaf-
fung und Bereitstellung der Mit-
tel kann dadurch erfolgen, dass
Erträge aus der eigenen Vermö-
gensverwaltung an andere steuer-
begünstigte Körperschaften ver-
geben werden. Die Vergabe er-
folgt durch den Geschäftsführer
der Gesellschaft.
b) und/oder durch Durchführung
eigener Projekte, insbesondere in
Form der Durchführung von Ver-
anstaltungen im Rahmen der unter
82 Ziffer 1.
genannten Gesellschaftszwecke, z.
B. in Schulen zur Drogenpräven-
tion oder zur Leseförderung oder
der Organisation von Sachspen-
den z. B. für
Sportvereine, Schulen, Hochschu-
len oder Kindergärten. Die Auf-
zählung der zulässigen Projekte ist
nicht abschließend.
Die zur Erfüllung des Gesell-
schaftszwecks verwendeten Mittel
sollen vorrangig aus Erträgen aus
der eigenen Vermögensverwal-
tung der Gesellschaft stammen.
Es ist geplant, das Vermögen der
derzeit bestehenden unselbständi-
gen Förderstiftung "Stiftung Das
Gisela-Werk" mit Sitz in Watten-
bek auf die hiesige Gesellschaft
als eigenes Anlagevermögen zu
übertragen und die "Stiftung Das
Gisela-Werk" zur Verringerung
des Verwaltungsaufwands und der
jJährlichen Verwaltungskosten
aufzulösen. Erst nachrangig sollen
etwaige Projekte nach 8 2 Abs. 2
b) oder Fördermaßnahmen nach
8 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagever-
mögen finanziert werden.
3.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
im Rahmen der gesetzlichen Vor-
schriften und der Bestimmungen
dieses Gesellschaftsvertrages alle
Geschäfte und Rechtshandlungen
vorzunehmen, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks dienlich
sind oder die den Zweck zu för-
dern geeignet erscheinen. |
500 EUR |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Schwede, Wiebke, * ‒.‒.‒‒,
Brügge
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
17.07.2023, 04.06.2024 |
a)
10.07.2024
Grell |