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Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt), Wattenbek (HRB 27080 KI)

Firmendaten

Anschrift
Lüttenkamp 4
24582 Wattenbek
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 27080 KI
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt) aus Wattenbek ist im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRB 27080 KI verzeichnet. Nach der Gründung am 17.07.2023 hat die Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Förderung der Allgemeinheit durch a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung; b) die Förderung der Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung; c) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung; d) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordnung; e) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene sowie Opfer von Straftaten im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung; f) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung oder der Rettung aus Lebensgefahren im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 11 der Abgabenordnung; g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung; h) die Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 der Abgabenordnung, insbesondere auch des Schutzes von Zoo- und Schaustellertieren und der Auswilderung von Tieren; i) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgabenordnung; j) die Förderung des Sports im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung; k) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 der Abgabenordnung, insbesondere im Hospizbereich. Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichem Maße verfolgt werden. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung einer Förderleistung aus der Gesellschaft besteht aufgrund dieser Satzung nicht. 2. Die gemeinnützigen Zwecke werden verwirklicht a) entweder durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung und Bereitstellung der Mittel kann dadurch erfolgen, dass Erträge aus der eigenen Vermögensverwaltung an andere steuerbegünstigte Körperschaften vergeben werden. Die Vergabe erfolgt durch den Geschäftsführer der Gesellschaft. b) und/oder durch Durchführung eigener Projekte, insbesondere in Form der Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der unter § 2 Ziffer 1. genannten Gesellschaftszwecke, z. B. in Schulen zur Drogenprävention oder zur Leseförderung oder der Organisation von Sachspenden z. B. für Sportvereine, Schulen, Hochschulen oder Kindergärten. Die Aufzählung der zulässigen Projekte ist nicht abschließend. Die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks verwendeten Mittel sollen vorrangig aus Erträgen aus der eigenen Vermögensverwaltung der Gesellschaft stammen. Es ist geplant, das Vermögen der derzeit bestehenden unselbständigen Förderstiftung "Stiftung Das Gisela-Werk" mit Sitz in Wattenbek auf die hiesige Gesellschaft als eigenes Anlagevermögen zu übertragen und die "Stiftung Das Gisela-Werk" zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der jJährlichen Verwaltungskosten aufzulösen. Erst nachrangig sollen etwaige Projekte nach § 2 Abs. 2 b) oder Fördermaßnahmen nach § 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagevermögen finanziert werden. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder die den Zweck zu fördern geeignet erscheinen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 500,00 EUR. Die Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.09.2024)

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Registermeldungen 2

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen
2 c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
Förderung der Allgemeinheit
durch
a) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs.
2 Nr. 4 der Abgabenordnung;
b) die Förderung der Kunst und
Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 5 der Abgabenordnung;
c) die Förderung der Erziehungs-,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der
Abgabenordnung;
d) die Förderung des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzge-
setzes und der Naturschutzgesetze
der Länder und des Umweltschut-
zes einschließlich des Klimaschut-
zes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
8 der Abgabenordnung;
e) die Förderung der Hilfe für po-
litisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Ver-
triebene, Aussiedler, Spätaussied-
ler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädigte und
Kriegsgefangene sowie Opfer von
Straftaten im Sinne von § 52 Abs.
2 Nr. 10 der Abgabenordnung;
f) die Förderung des Feuer-, Ar-
beits-, Katastrophen- und Zivil-
schutzes sowie der Unfallverhü-
tung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
12 der Abgabenordnung oder der
Rettung aus Lebensgefahren im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 11 der
Abgabenordnung;
g) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 der
Abgabenordnung;
h) die Förderung des Tierschut-
zes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
14 der Abgabenordnung, insbe-
sondere auch des Schutzes von
Zoo- und Schaustellertieren und
der Auswilderung von Tieren;
i) die Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgaben-
ordnung;
j) die Förderung des Sports im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der
Abgabenordnung;
k) die Förderung mildtätiger Zwe-
cke im Sinne von § 53 der Ab-
gabenordnung, insbesondere im
Hospizbereich.
Die Zwecke müssen nicht alle
gleichzeitig und nicht alle in glei-
chem Maße verfolgt werden.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf
Gewährung einer Förderleistung
aus der Gesellschaft besteht auf-
grund dieser Satzung nicht.
2.
Die gemeinnützigen Zwecke wer-
den verwirklicht
a) entweder durch Beschaffung
und Bereitstellung von Mitteln
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AO an an-
dere steuerbegünstigte Körper-
schaften bzw. Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Die Beschaf-
fung und Bereitstellung der Mit-
tel kann dadurch erfolgen, dass
Erträge aus der eigenen Vermö-
gensverwaltung an andere steuer-
begünstigte Körperschaften ver-
geben werden. Die Vergabe er-
folgt durch den Geschäftsführer
der Gesellschaft.
b) und/oder durch Durchführung
eigener Projekte, insbesondere in
Form der Durchführung von Ver-
anstaltungen im Rahmen der unter
§ 2 Ziffer 1.
genannten Gesellschaftszwecke, z.
B. in Schulen zur Drogenpräven-
tion oder zur Leseförderung oder
der Organisation von Sachspen-
den z. B. für
Sportvereine, Schulen, Hochschu-
len oder Kindergärten. Die Auf-
zählung der zulässigen Projekte ist
nicht abschließend.
Die zur Erfüllung des Gesell-
schaftszwecks verwendeten Mittel
sollen vorrangig aus Erträgen aus
der eigenen Vermögensverwal-
tung der Gesellschaft stammen.
Es ist geplant, das Vermögen der
derzeit bestehenden unselbständi-
gen Förderstiftung "Stiftung Das
Gisela-Werk" mit Sitz in Watten-
bek auf die hiesige Gesellschaft
als eigenes Anlagevermögen zu
übertragen und die "Stiftung Das
Gisela-Werk" zur Verringerung
des Verwaltungsaufwands und der
jJährlichen Verwaltungskosten
aufzulösen. Erst nachrangig sollen
etwaige Projekte nach § 2 Abs. 2
b) oder Fördermaßnahmen nach
§ 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagever-
mögen finanziert werden.
3.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
im Rahmen der gesetzlichen Vor-
schriften und der Bestimmungen
dieses Gesellschaftsvertrages alle
Geschäfte und Rechtshandlungen
vorzunehmen, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks dienlich
sind oder die den Zweck zu för-
dern geeignet erscheinen.
a)
05.09.2024
Jacobsen
1 a)
Das Gisela-Werk gUG (haftungs-
beschränkt)
b)
Sitz/Niederlassung:
Wattenbek
Geschäftsanschrift:
Lüttenkamp 4, 24582 Wattenbek
c)
Förderung der Allgemeinheit
durch
a) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs.
2 Nr. 4 der Abgabenordnung;
b) die Förderung der Kunst und
Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 5 der Abgabenordnung;
c) die Förderung der Erziehungs-,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der
Abgabenordnung;
d) die Förderung des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzge-
setzes und der Naturschutzgesetze
der Länder und des Umweltschut-
zes einschließlich des Klimaschut-
zes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
8 der Abgabenordnung;
e) die Förderung der Hilfe für po-
litisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Ver-
triebene, Aussiedler, Spätaussied-
ler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädigte und
Kriegsgefangene sowie Opfer von
Straftaten im Sinne von § 52 Abs.
2 Nr. 10 der Abgabenordnung;
f) die Förderung des Feuer-, Ar-
beits-, Katastrophen- und Zivil-
schutzes sowie der Unfallverhü-
tung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
12 der Abgabenordnung oder der
Rettung aus Lebensgefahren im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 11 der
Abgabenordnung;
g) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 der
Abgabenordnung;
h) die Förderung des Tierschut-
zes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.
14 der Abgabenordnung, insbe-
sondere auch des Schutzes von
Zoo- und Schaustellertieren und
der Auswilderung von Tieren;
i) die Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgaben-
ordnung;
j) die Förderung des Sports im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der
Abgabenordnung;
k) die Förderung mildtätiger Zwe-
cke im Sinne von § 53 der Ab-
gabenordnung, insbesondere im
Hospizbereich.
Die Zwecke müssen nicht alle
gleichzeitig und nicht alle in glei-
chem Maße verfolgt werden.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf
Gewährung einer Förderleistung
aus der Gesellschaft besteht auf-
grund dieser Satzung nicht.
2.
Die gemeinnützigen Zwecke wer-
den verwirklicht
a) entweder durch Beschaffung
und Bereitstellung von Mitteln
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AO an an-
dere steuerbegünstigte Körper-
schaften bzw. Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Die Beschaf-
fung und Bereitstellung der Mit-
tel kann dadurch erfolgen, dass
Erträge aus der eigenen Vermö-
gensverwaltung an andere steuer-
begünstigte Körperschaften ver-
geben werden. Die Vergabe er-
folgt durch den Geschäftsführer
der Gesellschaft.
b) und/oder durch Durchführung
eigener Projekte, insbesondere in
Form der Durchführung von Ver-
anstaltungen im Rahmen der unter
82 Ziffer 1.
genannten Gesellschaftszwecke, z.
B. in Schulen zur Drogenpräven-
tion oder zur Leseförderung oder
der Organisation von Sachspen-
den z. B. für
Sportvereine, Schulen, Hochschu-
len oder Kindergärten. Die Auf-
zählung der zulässigen Projekte ist
nicht abschließend.
Die zur Erfüllung des Gesell-
schaftszwecks verwendeten Mittel
sollen vorrangig aus Erträgen aus
der eigenen Vermögensverwal-
tung der Gesellschaft stammen.
Es ist geplant, das Vermögen der
derzeit bestehenden unselbständi-
gen Förderstiftung "Stiftung Das
Gisela-Werk" mit Sitz in Watten-
bek auf die hiesige Gesellschaft
als eigenes Anlagevermögen zu
übertragen und die "Stiftung Das
Gisela-Werk" zur Verringerung
des Verwaltungsaufwands und der
jJährlichen Verwaltungskosten
aufzulösen. Erst nachrangig sollen
etwaige Projekte nach 8 2 Abs. 2
b) oder Fördermaßnahmen nach
8 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagever-
mögen finanziert werden.
3.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
im Rahmen der gesetzlichen Vor-
schriften und der Bestimmungen
dieses Gesellschaftsvertrages alle
Geschäfte und Rechtshandlungen
vorzunehmen, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks dienlich
sind oder die den Zweck zu för-
dern geeignet erscheinen.
500 EUR a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Schwede, Wiebke, * ‒.‒.‒‒,
Brügge
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
17.07.2023, 04.06.2024
a)
10.07.2024
Grell

Historie 1

10.07.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Wiebke Schwede
Geschäftsführer