HRA 53933 B: Das Sachsenhaus KG, Berlin, Propststraße 8, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 24.10.2017 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRA 53933 B: Das Sachsenhaus KG, Berlin, Propststraße 8, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.8.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers sowie des Inhabers des Einzelunternehmens jeweils vom selben Tage das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Beate Bahmann e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53931 B) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 53933 B: Das Sachsenhaus KG, Berlin, Propststraße 8, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.8.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers sowie des Inhabers des Einzelunternehmens jeweils vom selben Tage das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Rainer Bahmann e.K. mit Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz, HRA 8668) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 53933 B: Das Sachsenhaus KG, Berlin, Propststraße 8, 10178 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Souvenirartikeln, Erzgebirgswaren und Textilien.). Firma: Das Sachsenhaus KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Propststraße 8, 10178 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Bahmann, Beate, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Bahmann, Rainer, * ‒.‒.‒‒, Plauen; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft