Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
18.10.2022
Flören |
HRB 16896: Das Schwedenhaus Kinder- und Jugendhilfe UG (haftungsbeschränkt), Hückelhoven, Erpen 8, 52525 Heinsberg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt.
HRB 16896: Das Schwedenhaus Kinder- und Jugendhilfe UG (haftungsbeschränkt), Hückelhoven, Erpen 8, 52525 Heinsberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (91 IN 49/19) vom 30.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 16896: Das Schwedenhaus Kinder- und Jugendhilfe UG (haftungsbeschränkt), Hückelhoven, Heerstraße 96, 41836 Hückelhoven. Änderung zur Geschäftsanschrift: Erpen 8, 52525 Heinsberg.
HRB 16896: Das Schwedenhaus Kinder- und Jugendhilfe UG (haftungsbeschränkt), Hückelhoven, Heerstraße 96, 41836 Hückelhoven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2015. Geschäftsanschrift: Heerstraße 96, 41836 Hückelhoven. Gegenstand: eine stationäre Wohngruppe für Kinder und Jugendliche. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Ripberger, Petra Susanne, Hückelhoven, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.