HRB 11588: Dasenbrook Hausverwaltung GmbH, Rostock, Augustenstraße 8, 18055 Rostock. Einzelprokura: Breu, Silvia, Lambrechtshagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11588: Immo-Office Gesellschaft für Immobilien- und Vermögensverwaltung mbH, Rostock, Karlstr. 51, 18055 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Dasenbrook Hausverwaltung GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Augustenstraße 8, 18055 Rostock.
HRB 11588: Immo-Office Gesellschaft für Immobilien- und Vermögensverwaltung mbH, Rostock, Karlstr. 51, 18055 Rostock. Personenbezogene Daten geändert und nicht mehr Geschäftsführer: Herbst, Peter, Rostock, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dasenbrook, Heiko, Admannshagen-Bargeshagen, * ‒.‒.‒‒; Dasenbrook, Jens, Bremen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Immo-Office Gesellschaft für Immobilien- und Vermögensverwaltung mbH, Rostock, Karlstr. 51, 18055 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2010. Geschäftsanschrift: Karlstr. 51, 18055 Rostock. Verwaltung von Immobilien jeder Art. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Herbst, Peter, Tessin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der IMMO-OFFICE Peter Herbst e.K. mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 2943) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.04.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2010. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.06.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.