Dassel-Design GmbH, Arnsberg, Friedenstr. 17, 59755 Arnsberg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Arnsberg HRA 7521) am 19.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dassel-Design GmbH, Arnsberg, Friedenstr. 17, 59755 Arnsberg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Stefanie Dassel übertragen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau unter der Firma "DASSEL-DESIGN Konzeption, Gestaltung und Produktion von multimedialen Werbemitteln e.Kfr." weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dassel-Design GmbH, Arnsberg (Friedenstr. 17, 59755 Arnsberg). Der mit der Dassel-Druck GmbH in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 758) am 05.06.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 09.10.2007 aufgehoben worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als Geschäftsführer wurden abberufen: Dassel, Michael, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒; Glasewald, Christian, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒.