DataSquare GmbH & Co. KG, Hamburg (Tempowerkring 6, 21079 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DataSquare GmbH am 16.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DataSquare GmbH & Co. KG, Hamburg (Tempowerkring 6, 21079 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2012 mit der DataSquare GmbH mit Sitz in Koldenbüttel (Amtsgericht Flensburg, HRB 6695 FL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DataSquare GmbH & Co. KG, Hamburg (Tempowerkring 6, 21079 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2010 und des ergänzenden Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2011 mit Zustimmungsbeschlüssen vom selben Tage mit der DataSquare GmbH & Co.KG Hamburg mit Sitz in Koldenbüttel (Amtsgericht Flensburg, HRA 6187 FL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DataSquare GmbH & Co. KG, Hamburg (Tempowerkring 6, 21079 Hamburg, Der Handel mit Hard- und Software, die Erstellung von Softwareprodukten, IT-Dienstleistungen, Consulting und alle damit verbundenen Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DataSquare Verwaltungs GmbH, Koldenbüttel (AG Flensburg HRB 6695FL), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.