Dattner car-service gmbh, Remscheid (Neuenkamper Str. 2-4, 42855 Remscheid). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22319) am 25.07.2007 wirksam geworden.
Dattner car-service gmbh, Remscheid (Neuenkamper Str. 2-4, 42855 Remscheid). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2007 im Wege des Formwechsels in die Dattner car-service e.K. mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, AR 549/07) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.