Dauergrabpflege-Genossenschaft Trier eG, Trier, (Gertrud-Schloß-Straße 17, 54294 Trier).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz eG am 17.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Dauergrabpflege-Genossenschaft Trier eG, Trier, (Gertrud-Schloß-Straße 17, 54294 Trier).Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 09.06.2010 und der Generalrversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.06.2010 mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz eG mit Sitz in Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach GnR 358) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.