HRB 3002 FL: Davidsen Bauunternehmungen GmbH, Flensburg, Liebigstraße 20, 24941 Flensburg. Neue Geschäftsanschrift eingetragen. Änderung zu Nr. 1: Geburtsdatum ergänzt: Geschäftsführer: Davidsen, Alfred, * ‒.‒.‒‒, Flensburg, Maurer.
HRB 3002 FL: Davidsen Bauunternehmungen GmbH, Flensburg, Sünderup-Hof 1, 24943 Flensburg. Kapital: 25.600,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 ist das Stammkapital von 50.000,00 DM in 25.564,59 Euro umgerechnet und um 35,41 Euro auf 25.600,00 € erhöht sowie § 5 des Gesellschaftsvertrags entsprechend geändert worden.
HRB 3002 FL: Davidsen Bauunternehmungen GmbH, Flensburg, Sünderup-Hof 1, 24943 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Davidsen Malerei und Montagebau GmbH (Amtsgericht Flensburg, HRB 6976 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 3002 FL: Davidsen Bauunternehmungen GmbH, Flensburg, Sünderup-Hof 1, 24943 Flensburg. Kapital: 25.700,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 ist das Stammkapital auf 25.700,00 € erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 5 entsprechend geändert worden.