Dawn Foods International GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Unifine Food & Bake Ingredients GmbH am 01.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dawn Foods International GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Unifine Food & Bake Ingredients GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 7855) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dawn Foods International GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Hall, Kenneth Stanley, Ann Arbor, USA, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Jones-Barber, Carrie, Ann Arbor, Michigan/USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dawn Foods International GmbH, Düsseldorf (Grünebergweg 102, 60323 Frankfurt am Main). Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt AG Frankfurt am Main, HRB 79868) verlegt.
Dawn Foods International GmbH, Frankfurt am Main (Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.1998 mit Änderung vom 18.01.1999. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 37753) nach Frankfurt am Main beschlossen. Gegenstand: Verkauf und Vertrieb von Backwaren und Zutaten für Kunden in der Bäckereibranche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brown, Karl Trevor, Evesham, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒; Hall, Kenneth Stanley, Ann Arbor, USA, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.