DeGeKom GmbH, Koblenz (In den Sieben Morgen 1 a, 56077 Koblenz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TKK-Telekommunikationsbau Klein GmbH & Co. KG am 18.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DeGeKom GmbH, Koblenz (In den Sieben Morgen 1 a, 56077 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.07.2007 mit der TKK - Klein GmbH & Co. KG mit Sitz in Dretzel (AG Stendal HRA 481) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Günter Prinz Industrieausrüstungen GmbH, Koblenz (56077 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § § 1 (Name), 2 (Gegenstand) und 4 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: DeGeKom GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Installation von Antennenträgern im Mobilfunkbereich.
Günter Prinz Industrieausrüstungen GmbH, Koblenz (56077 Koblenz). Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Nicht mehr Liquidator: Prinz, Günter, Lahnstein, * ‒.‒.‒‒. neu bestellt als Geschäftsführer: Klein, Manfred, Helmstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.