DeWi Ingenieurbüro und Industrievertretungen GmbH, Frankfurt am Main (Hinter der Burg 7, 60388 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Peter Detsch e.K. (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 43898) am 08.06.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DeWi Ingenieurbüro und Industrievertretungen GmbH, Frankfurt am Main (Hinter der Burg 7, 60388 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Peter Detsch e.K. auftretenden Kaufmann Detsch, Peter Ewald Lutz übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.