Deciso XIV GmbH, Hannover (Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deciso XXV GmbH am 13.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Deciso XIV GmbH, Hannover (Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2011 mit der Deciso XXV GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60862) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.