HRB 501054: Deeg Maschinenbau GmbH, Keltern, Panoramastraße 11, 75210 Keltern. Die Verschmelzung wurde am 13.09.2016 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Mannheim, HRA 707101). Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 501054: Deeg Maschinenbau GmbH, Keltern, Panoramastraße 11, 75210 Keltern. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2016 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Rudolf Deeg, 75210 Keltern, geb. ‒.‒.‒‒, verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Deeg Maschinenbau e. K.", mit Niederlassung in Keltern weiterführt (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.