HRB 7963:Defitowski GmbH, Detmold, Elisabethstr. 11, 32756 Detmold.Bestellt als Geschäftsführer: Defitowski, Lino, Detmold, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Defitowski GmbH, Detmold, Elisabethstr. 11, 32756 Detmold. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.02.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Defitowski GmbH, Detmold, Elisabethstr. 11, 32756 Detmold. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2012. Geschäftsanschrift: Elisabethstr. 11, 32756 Detmold. Gegenstand: Vermittlung und Betreuung von Versicherungen und Bausparverträgen und der Betrieb von mit diesem im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Defitowski, Udo, Detmold, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Defitowski, Udo, Detmold, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Udo Defitowski e.K. in Detmold (Amtsgericht Lemgo, HRA 4262) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.11.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.