HRA 4599: Degen-Food GmbH & Co KG, Adelsdorf, Bahnhofstr. 15, 91325 Adelsdorf. Firma geändert, nun: Degen Service GmbH & Co. KG. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Degen-Food Verwaltungs-GmbH, Adelsdorf (AG Fürth HR B 5738).
HRA 4599: Degen-Food GmbH & Co KG, Adelsdorf, Bahnhofstr. 15, 91325 Adelsdorf. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Degen Dienstleistung GmbH, Adelsdorf (Amtsgericht Fürth HRB 18948).
Degen-Food GmbH & Co KG, Adelsdorf, Bahnhofstr. 15, 91325 Adelsdorf. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: MABIDEG GmbH, Adelsdorf (Amtsgericht Fürth HRB 8883). Die MABIDEG Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Adelsdorf (Amtsgericht Fürth HRA 7625) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Degen-Food GmbH & Co KG, Adelsdorf, Bahnhofstr. 15, 91325 Adelsdorf. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: MABIDEG GmbH, Adelsdorf (Amtsgericht Fürth HRB 8883).
Degen-Food GmbH & Co KG, Adelsdorf (Bahnhofstr. 15, 91325 Adelsdorf). Die Degen-Food Hemhofen GmbH & Co KG mit dem Sitz in Hemhofen (AG Fürth HRA 6932) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen