HRB 770715: Degler GmbH, Weinstadt, Annastraße 11, 71384 Weinstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Remshalden. Neue Geschäftsanschrift: Fellbacher Straße 51, 73630 Remshalden.
HRB 770715: Degler GmbH, Weinstadt, Annastraße 11, 71384 Weinstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2019. Geschäftsanschrift: Annastraße 11, 71384 Weinstadt. Gegenstand: Der Handel mit Industriezubehör insbesondere mit Stahl- und NE-Metallhalbzeugen sowie die Bearbeitung von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen und EDV-Service. Weiter ist der Gegenstand die Übernahme von Industrievertretungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Degler, Timo, Weinstadt, * ‒.‒.‒‒; Degler, Jens, Weinstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Operativer Bereich des Handels und der Produktion" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DE Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 262354) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 13.08.2019 mit Ergänzung vom 02.09.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "DE Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 262354) wurde am 13.08.2019 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am selben Tag zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.