HRB 114040:Degussa Bank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Degussa Bank GmbH am 01.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 114040:Degussa Bank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Degussa Bank GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 19711) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Degussa Bank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BBW Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 99282) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Degussa Bank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Höhe des Stammkapitals) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000.000,00 EUR auf 50.000.000,00 EUR beschlossen. 50.000.000,00 EUR.
Degussa Bank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg. Prokura hinsichtlich Vertretung berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Buch, Matthias, Eschborn, * ‒.‒.‒‒.
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