HRB 19711:Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 im Wege des Formwechsels in die Degussa Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 100840) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19711:Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main.Der mit der Degussa Bank Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 114040) am 18./25.03.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft auf hiesige beherrschte Gesellschaft vom 26.08.2014 erloschen.
HRB 19711:Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Degussa Bank Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 114040) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19711:Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Acker, Heiko, Langen, * ‒.‒.‒‒; Kreil, Joachim, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Neumann, Jürgen, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19711:Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Beteiligungsgesellschaft INDUSTRIA GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 79612) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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