Deharde -Schulte-Aromen GmbH, Bremen, Bei Raschens Werft 11, 28759 Bremen. Die Verschmelzung ist mit der am 15.09.2011 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Dresden, HRB 432) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Deharde -Schulte-Aromen GmbH, Bremen, Bei Raschens Werft 11, 28759 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH in Sohland an der Spree (Amtsgericht Dresden, HRB 432) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Deharde Holding GmbH, Bremen, Bei Raschens Werft 11, 28759 Bremen. Geschäftsanschrift: Bei Raschens Werft 11, 28759 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 ist die Firma und entsprechend § 1 des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Die Firma lautet nunmehr: Deharde -Schulte-Aromen GmbH. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Schulte Aromen GmbH in Sohland (Amtsgericht Dresden, HRB 433) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..