HRB 727605: Deiana BI GmbH, Bammental, Kraichgaublick 20, 69245 Bammental. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Liquidator: Deiana, Christian, Bammental, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Deiana, Christian, Bammental, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 727605: Deiana BI GmbH, Bammental, Kraichgaublick 20, 69245 Bammental. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2017 mit Nachtrag vom 20.03.2017. Geschäftsanschrift: Kraichgaublick 20, 69245 Bammental. Gegenstand: Die Beratung von Firmen zum Thema Business Intelligence sowie der damit verbundenen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Deiana, Christian, Bammental, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Deiana, Christian, Bammental, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Deiana DataWarehouse Design e.K., Inhaber Christian Deiana", Bammental (Amtsgericht Mannheim HRA 707354) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.02.2017 mit Nachtrag vom 20.03.2017. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.