HRB 12494 NP: Deine Lieblingsgärtner J. B. GmbH, Hennigsdorf, Ruppiner Chaussee 19 A, 16761 Hennigsdorf. Name der Firma: Deine Lieblingsgärtner J. B. GmbH. Gegenstand: Die Vermietung, der Ankauf sowie der Verkauf von im Eigentum der Gesellschaft stehenden Geräten, Maschinen und Fahrzeugen für den GalaBau, soweit eine gesonderte Gehnehmigung hierfür nicht erforderlich ist; ferner der Garten- und Landschaftsbau. Die Vermietung sowie An- und Verkauf mobiler Raumlösungen, Um- und Ausbau mobiler Raumlösungen durch Verwertung gebrauchter Seecontainer. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand).
HRB 12494 NP: Deine Lieblingsgärtner J.B. Besitz GmbH, Hennigsdorf, Ruppiner Chaussee 19 A, 16761 Hennigsdorf. Kapital: 26.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 ist das Stammkapital um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Jan Brandenstein Garten- und Landschaftsbau e.K. (Amtsgericht Neuruppin HRA 3301 NP). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2019 das einzelkaufmännische Unternehmen Jan Brandenstein Garten- und Landschaftsbau e.K. (Amtsgericht Neuruppin HRA 3301 NP) im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.