HRA 705132: Dellentechnik Goldmann e.K., Oberkirch, Appenweierer Straße 31 B, 77704 Oberkirch. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.07.2017 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dellentechnik Goldmann GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 716685) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
77704 Oberkirch
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eK