Delmas Deutschland GmbH, Hamburg (Brandstwiete 1 (Neuer Dovenhof), 20457 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CMA-CGM (Deutschland) GmbH Shipping Agency am 18.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Delmas Deutschland GmbH, Hamburg (Brandstwiete 1 (Neuer Dovenhof), 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.05.2006 mit der CMA-CGM (Deutschland) GmbH Shipping Agency mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 14357) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.