Delta Lloyd Consulting GmbH, Wiesbaden (Wittelsbacher Straße 1, 65189 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 12644) am 17.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Delta Lloyd Consulting GmbH, Wiesbaden (Wittelsbacher Straße 1, 65189 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 12644) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Delta Lloyd Consulting GmbH, Wiesbaden (Wittelsbacher Straße 1, 65189 Wiesbaden). Mit der Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 12644) als herrschendem Unternehmen ist am 29.11.2006 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlung und die Hauptversammlung vom gleichen Tag zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.