HRB 31874: Delta Pack GmbH, Hilpoltstein, Lauinger Straße 3, 91161 Hilpoltstein. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 19.05.2021 (Az. IN 280/17) mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
HRB 31874: Delta Pack GmbH, Hilpoltstein, Lauinger Straße 3, 91161 Hilpoltstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 27.06.2017 (Az. IN 280/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 31874:Delta Pack GmbH, Hilpoltstein, Lauinger Straße 3, 91161 Hilpoltstein.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2015. Geschäftsanschrift: Lauinger Straße 3, 91161 Hilpoltstein. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Verpackungsservices. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kronikh, Nikolay, Hilpoltstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Delta Pack e.K. mit dem Sitz in Hilpoltstein (Amtsgericht Nürnberg HRA 17187) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.