HRB 14778: DeltaWerk Immobilien GmbH, Solingen, Gasstr. 10 - 18, 42657 Solingen. Einzelprokura: Hannappel, Stefanie, Hilgert, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14778: DeltaWerk Immobilien GmbH, Solingen, Gasstr. 10 - 18, 42657 Solingen. Geschäftsanschrift: Gasstr. 10 - 18, 42657 Solingen. Der mit der DeltaWerk Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 100638 B) am 11.12.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
DeltaWerk Immobilien GmbH, Solingen (Gasstr. 10 - 18, 42657 Solingen). Die Gesellschaft hat mit der DeltaWerk Holding GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 100638) als herrschendem Unternehmen am 11.12.2007 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 zugestimmt.
Richartz Immobilien GmbH, Solingen (Gasstr. 10 - 18, 42657 Solingen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat § 1 Abs. 1 (Firma) und § 6 (Vertretung) des Gesellschaftsvertrages geändert und den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neue Firma: DeltaWerk Immobilien GmbH. Nach Änderung der Vertretungsberechtigung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Richartz, Stefan, Solingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Unkelbach, Jochen, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Der mit der Vereinigte Stahlwarenfabriken Gebr. Richartz und Söhne GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 14779) am 12.12.1994 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2005 beendet worden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.