HRB 113341: Dematic Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Dr. Wallenhorst, Lena, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Thümmler, Katja, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 113341: Dematic Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main. Mit der KION GROUP AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112163) als herrschendem Unternehmen ist am 31.01.2020 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2020 zugestimmt.
HRB 113341: Dematic Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DH Services GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 113340) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 113341: Dematic Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 26.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dematic (Services) Limited mit dem Sitz in Banbury/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 09363049) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 113341: Dematic Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft eingereicht worden.An der Verschwelzung sind die Dematic (Services) Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Banbury, Großbritannien als übertragende Gesellschaft und die Dematic Holdings GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im englischen Companies House unter der Gesellschaftsnummer 09363049. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113341. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern ist nicht bekannt zu machen, da die übernehmende Gesellschaft und die übertragende Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einreichung des Verschmelzungsplans keine externen Gläubiger haben. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist ebenfalls nicht bekannt zu machen, da es sich vorliegend um die Verschmelzung einer 100prouentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
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