Demedia Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Neuer Wall 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück.Geschäftsanschrift: Neuer Wall 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 im Wege des Formwechsels in die Demedia Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Demedia Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Neuer Wall 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Gütersloh HRA 6366) am 18.09.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Demedia Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Neuer Wall 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2007 mit der DENTAL FACE CARE GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (AG Gütersloh HRB 6738) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Demedia Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Neuer Wall 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Dental Face Care GmbH (AG Gütersloh (HRB 6738)) beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. § 14 (Bekanntmachungen) ist neu gefasst worden. § 15 des Gesellschaftsvertrages (Gründungskosten) ist aufgehoben worden. die Errichtung, Bewirtschaftung und Vermietung von Arzt- und Zahnarztpraxen.sowie der Vertrieb von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zahnhygiene, -kosmetik, -pflege und -prophylaxe. 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Haut, Edeltraut, geb. Seifert, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.