HRB 710982: Demel Elektronik GmbH, Konstanz, Ringstraße 14, 78465 Konstanz. Bestellt als Geschäftsführer: Segler, Olaf, Möser, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Demel, Magda, Konstanz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 710982: Demel Elektronik GmbH, Konstanz, Ringstraße 14, 78465 Konstanz. Bestellt als Geschäftsführer: Demel, Magda, Konstanz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Demel, Manfred, Konstanz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 710982:Demel Elektronik GmbH, Konstanz, Ringstraße 14, 78465 Konstanz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2014. Geschäftsanschrift: Ringstraße 14, 78465 Konstanz. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von kundenspezifischen elektronischen Steuerungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Demel, Manfred, Konstanz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Demel, Manfred, Konstanz, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Manfred Demel Elektronik e.K.", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700549) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 15.01.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.