Denker Catering GmbH, Oldenburg (Osterstr. 15, 26122 Oldenburg). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Oldenburg, HRA 200774) am 26.03.2007 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Denker Catering GmbH, Oldenburg (Osterstr. 15, 26122 Oldenburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006 im Wege des Formwechsels in die Denker Catering OHG mit Sitz in Oldenburg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.