Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Zwick, Markus, Weßling, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
03.05.2024
Straßer |
HRB 241805: DentaDox MVZ GmbH, München, Arnulfstraße 37, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feldmann, Manuel, Leonberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 241805: DentaDox MVZ GmbH, München, Arnulfstraße 37, 80636 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Zwick, Markus, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 241805: DentaDox MVZ GmbH, München, Arnulfstraße 37, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Dhein, York, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 241805: DentaDox MVZ GmbH, München, Arnulfstraße 37, 80636 München. Die Zahngesundheitszentrum Maisach MVZ GmbH mit dem Sitz in Maisach (Amtsgericht München HRB 247230) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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