HRB 471097: Dental Eggert GmbH, Rottweil, Württemberger Str. 14, 78628 Rottweil. Einzelprokura: Angele, Oliver, Rottweil, * ‒.‒.‒‒.
HRB 471097:Dental Eggert GmbH, Rottweil, Württemberger Str. 14, 78628 Rottweil.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Probst, Sarah, Zimmern unter der Burg, * ‒.‒.‒‒; Probst, Thomas, Rottweil, * ‒.‒.‒‒.
HRB 471097:Dental Eggert Verwaltungs- GmbH, Rottweil, Württemberger Str. 14, 78628 Rottweil.Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Dental Eggert GmbH. Gegenstand geändert; nun: Verwaltung eigenen Vermögens durch Erwerb und Halten von Beteiligungen an Unternehmen, vornehmlich des Dental- und Medizinbereichs, ferner der Handel und Vertrieb mit medizinischen Produkten und Einrichtungen sowie von Waren, die mit diesen Produkten und Einrichtungen im Zusammenhang stehen. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Hubert Eggert Rottweil, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Hubert Eggert e.K.", Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRA 471103) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.