Dental Technik Jürgen Fuchs GmbH, St. Wendel (Kapellenweg 1, 66606 St Wendel). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Dental Technik Jürgen Fuchs e.K. Inhaberin Helene Fuchs (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 9672)) am 05.08.2005 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Dental Technik Jürgen Fuchs GmbH, St. Wendel (Kapellenweg 1, 66606 St Wendel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.05 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.05 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Helena Fuchs, künftig Dental Technik Jürgen Fuchs e.K., Inhaberin Helene Fuchs, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.