Dental Technik Senges GmbH, Warburg (Klockenstr. 8, 34414 Warburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Paderborn HRA 5336) am 11.06.2007 wirksam geworden.
Dental Technik Senges GmbH, Warburg (Klockenstr. 8, 34414 Warburg). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2007/10.05.2007 und des Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2007/10.05.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Werner Senges verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Dental Technik Senges mit Sitz in Warburg weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dental Technik Senges GmbH, Warburg (Klockenstr. 8, 34414 Warburg). Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und mit ihr die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 beschlossen.