Dental-Labor Alfons Reiser GmbH, Fuchstal (Lechwiesenweg 18a, 86925 Fuchstal). Die Einzelfirma "Dental-Labor Alfons Reiser e.K." wurde am 17.06.2005 in das Register eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15275).
Dental-Labor Alfons Reiser GmbH, Fuchstal (Lechwiesenweg 18a, 86925 Fuchstal). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Alfons Reiser verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma "Dental-Labor Alfons Reiser e.K." mit Sitz in Fuchstal geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.