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Dental-Labor M. Hantzsche GmbH, Neumarkt (HRB 6464)

Firmendaten

Anschrift
Schweningerstr. 10
92318 Neumarkt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 09181/466497
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 6464
Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Dental-Labor M. Hantzsche GmbH aus Neumarkt ist im Handelsregister Nürnberg unter der Nummer HRB 6464 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Dental-Labor M. Hantzsche GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Dental-Labor M. Hantzsche GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 17.08.2019
Veränderung

HRB 6464: Dental-Labor M. Hantzsche GmbH, Neumarkt i.d. OPf., Schweninger Str. 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.08.2019
Veränderung

HRB 6464: Dental-Labor M. Hantzsche GmbH, Neumarkt i.d. OPf., Schweninger Str. 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Hantzsche Michael, Neumarkt i.d.OPf., * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.