HRB 11014: Dental-Technik Mertens GmbH, Waldbröl, Talstr. 45, 51545 Waldbröl. Nicht mehr Geschäftsführer: Mertens, Gregor, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒.
Dental-Technik Mertens GmbH, Waldbröl, Talstr. 45, 51545 Waldbröl. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 37.000,00 auf EUR 62.000,00 beschlossen. 62.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mertens, Jan-Henri, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dental-Technik Mertens GmbH, Waldbröl, Talstr. 45, 51545 Waldbröl.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2010. Geschäftsanschrift: Talstr. 45, 51545 Waldbröl. Der Betrieb eines Dentallabors und aller Tätigkeiten und Geschäfte, die damit in Zusammenhang stehen. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mertens, Gregor, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens des von dem Einzelkaufmann Gregor Mertens, Dörnenweg 3, 51545 Waldbröl, unter der Firma Dental-Technik Mertens e.K. in Waldbröl (Amtsgericht Siegburg HRA 5228) betriebenen Unternehmens, mit Ausnahme des Betriebsgrundstücks und der Darlehen bei der Kreissparkasse Köln (Bankleitzahl 37050299) Darlehnsnummern 6007083862 und 6017039123, nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.03.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Dental-Technik Mertens GmbH, Waldbröl, Talstr. 45, 51545 Waldbröl.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.05.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.