Dental-Technik Mertens e.K., Waldbröl, Talstr. 45, 51545 Waldbröl. Die Firma ist erloschen.
Dental-Technik Mertens e.K., Waldbröl, Talstr. 45, 51545 Waldbröl.Eintragung vom 03.05.2010, lfd. Nr. 2 Sp. 5 b), wegen Unrichtigkeit von Amts wegen berichtigt unter Rücknahme der Löschung der Firma: Nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.03.2010 ist das Vermögen des von dem Inhaber betriebenen Unternehmens mit Ausnahme des Betriebsgrundstücks und der Darlehen bei der Kreissparkasse Köln in Köln (Bankleitzahl 37050299) Darlehnsnummern 6007083862 und 6017039123 auf die neu gegründete Dental-Technik Mertens GmbH, Waldbröl, (Amtsgericht Siegburg HRB 11014) gegen Gewährung des einzigen Geschäftsanteils übertragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dental-Technik Mertens e.K., Waldbröl, Talstr. 45, 51545 Waldbröl.Nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.03.2010 ist das Einzelunternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Ausgliederung als Gesamtheit auf die neu gegründete Dental-Technik Mertens GmbH mit Sitz in Waldbröl (AG Siegburg HRB 11014) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dental-Technik Mertens e.K., Waldbröl, Talstr. 45, 51545 Waldbröl.(Der Betrieb eines Dentallabors und aller Tätigkeiten und Geschäfte, die damit in Zusammenhang stehen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Talstr. 45, 51545 Waldbröl. Inhaber: Mertens, Gregor, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒.