HRB 30051: DentalDesign Michael Weber GmbH, Herxheim bei Landau, Im Eichelhorst 7, 76863 Herxheim bei Landau. Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Landau in der Pfalz beschlossen. Geändert, nun: Neuer Sitz: Landau in der Pfalz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hans-Boner-Str. 18, 76829 Landau in der Pfalz. Personendaten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Weber, Michael, Landau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DentalDesign Michael Weber GmbH, Bellheim (Im Eichelhorst 7, 76863 Herxheim bei Landau). Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Herxheim bei Landau sowie die Änderung in Abschnitt II (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Zahnersatz, Laborbedarf und Zahnkunstprodukten sowie die Herstellung von Zahnersatz.
DentalDesign Michael Weber GmbH, Bellheim (Hauptstraße 170-172, 76756 Bellheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist Handel mit Zahnersatz und Laborbedarf und Herstellung von Zahnersatz. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weber, Michael, Herxheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Weber, Michael, Herxheim, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma Michael Weber e.K. in Bellheim (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HR A 11360) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.11.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 02.03.2006 erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.